Kann ich ein Bild ändern und dann ist es meins?
Stimmt es, dass ich ein fremdes Foto in Photoshop verändern kann und dann selber einsetzen darf?
Nein, das stimmt so pauschal nicht. Grundsätzlich braucht es für jede Werkverwendung die Zustimmung des Rechteinhabers. Wenn ein fremdes Foto verändert wird, hängt es davon ab, ob ein sogenanntes „Werk zweiter Hand“ geschaffen wird oder eine freie Bearbeitung vorliegt. Ein Werk zweiter Hand liegt dann vor, wenn das ursprüngliche Werk „in seinem individuellen Charakter erkennbar“ bleibt. Für die Verwendung eines solchen Werks zweiter Hand muss die Einwilligung des Rechteinhabers des ursprünglichen Werks eingeholt werden. Wird das Ursprungswerk derart bearbeitet, dass es im neuen Werk „verschwindet“ und nicht mehr wirklich erkennbar ist, dann liegt eine freie Bearbeitung vor, für welche keine Einwilligung notwendig ist. Es ist jeweils eine Einzelfallbeurteilung notwendig.
Abschliessende Bemerkung: Viele Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten, sondern die rechtliche Qualifikation hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Sodann beziehen sich die obigen Antworten nur auf das Schweizer Recht. Internetseiten sind aber international/weltweit abrufbar, d.h. unter Umständen (insbesondere bei kommerzieller Nutzung) kommen auch Gesetze anderer Staaten zum Tragen.
Infos zusammengestellt von lic. iur. Claudia Keller, Rechtsanwältin
Dieser Inhalt wurde im November 2013 zur ersten Mal auf der Website von Walter lernt veröffentlicht.