Sind eigene Fotos immer ok?
Auf was muss ich achten, wenn ich selber Fotos mache und auf meiner Website veröffentliche (Personen, Gebäude)?
Wird das Objekt (Gebäude, urheberrechtlich geschützte Werke wie Skulpturen, etc.) von öffentlich zugänglichem Grund fotografiert dürfen die Fotos auf der eigenen Website veröffentlicht werden.
Bei Personen ist um Erlaubnis zu fragen, da durch das Fotografieren bzw. die Veröffentlichung der Fotografie ihr Recht am eigenen Bild tangiert ist. Die Erlaubnis kann auch hier stillschweigend bzw. mündlich erfolgen. Eine schriftliche Zustimmungserklärung ist aus beweistechnischen Gründen auch hier besser (vgl. Frage 1). Eine Verwendung kann ohne Zustimmung erlaubt sein, wenn eine sich auf öffentlichem Grund oder einer öffentlichen Veranstaltung befindliche Menschengruppe fotografiert wird und die einzelne Person nicht im Vordergrund steht. Vorsicht ist allerdings bei Fotos mit hoher Auflösung geboten. Kann ich die Einzelperson heranzoomen und ist diese dann immer noch sehr gut erkennbar, ist das Recht am eigenen Bild unter Umständen eben doch wieder relevant (vgl. Google Streetview Streit, www.edoeb.admin.ch/dokumentation/00153/01073/01082/index.html?lang=de). Ebenfalls ein Sonderfall stellt die Berichterstattung über eine Person öffentlichen Interesses dar. Für redaktionelle Zwecke können Fotos in der Regel verwendet werden, ohne dass eine spezifische Erlaubnis notwendig ist.
Abschliessende Bemerkung: Viele Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten, sondern die rechtliche Qualifikation hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Sodann beziehen sich die obigen Antworten nur auf das Schweizer Recht. Internetseiten sind aber international/weltweit abrufbar, d.h. unter Umständen (insbesondere bei kommerzieller Nutzung) kommen auch Gesetze anderer Staaten zum Tragen.
Infos zusammengestellt von lic. iur. Claudia Keller, Rechtsanwältin
Dieser Inhalt wurde im November 2013 zur ersten Mal auf der Website von Walter lernt veröffentlicht.