Bilder nutzen: Welche Erlaubnis brauche ich?
Wenn ein Fotograf mir die Erlaubnis gibt, seine Bilder im Web einzusetzen, in welcher Form muss ich diese Erlaubnis haben? Reicht eine E-Mail?
Grundsätzlich benötigt dies nicht zwingend eine schriftliche Zustimmungserklärung. Eine mündliche oder sogar aus den Umständen erkennbare Zustimmung (stillschweigend) genügt aus rechtlicher Sicht. Aus Beweisgründen ist eine schriftliche Zustimmung aber empfehlenswert und zwar eine Zustimmung, aus welcher der Umfang der Nutzungsberechtigung (Dauer, Zweck, etc.) möglichst klar hervorgeht. Aus rein rechtlicher Sicht ist eine unterschriebene Vereinbarung/Erklärung einer E-Mail vorzuziehen, da einer unterschriebenen Erklärung stärkere Beweiskraft zukommt. E-Mails gelten als leicht manipulierbar und ihr Inhalt kann daher auch schneller in Frage gestellt werden. Ich empfehle jeweils im Einzelfall eine Risikoabwägung zu treffen und nach Praktikabilität zu entscheiden.
Abschliessende Bemerkung: Viele Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten, sondern die rechtliche Qualifikation hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Sodann beziehen sich die obigen Antworten nur auf das Schweizer Recht. Internetseiten sind aber international/weltweit abrufbar, d.h. unter Umständen (insbesondere bei kommerzieller Nutzung) kommen auch Gesetze anderer Staaten zum Tragen.
Infos zusammengestellt von lic. iur. Claudia Keller, Rechtsanwältin
Dieser Inhalt wurde im November 2013 zur ersten Mal auf der Website von Walter lernt veröffentlicht.