WCAG 2.2 — was ändert sich für deine Website?
Die Web Content Accessibility Guidelines 2.2 sind seit Oktober 2023 offizieller W3C-Standard. Was 2024 noch Pflicht für Behörden war, wird 2025 für viele KMU relevant — Stichwort EU-Barrierefreiheitsrichtlinie. Hier ein praxisnaher Überblick, ohne Juristen-Sprech.
Was WCAG 2.2 von 2.1 unterscheidet
WCAG 2.2 fügt neun neue Erfolgskriterien hinzu — alle bauen auf 2.1 auf, keines ersetzt etwas. Die meisten betreffen Mobile-Nutzung, kognitive Behinderungen und Tastatur-Navigation. Praktisch heisst das: Wer 2.1 AA erfüllt, ist nicht automatisch 2.2 AA.
Die wichtigsten neuen Anforderungen
- Focus Not Obscured (2.4.11/12) — Wenn ein Element den Fokus erhält, darf es nicht von einem anderen Element verdeckt sein. Klingt offensichtlich, ist aber häufiges Problem bei Sticky-Headern und Cookie-Bannern.
- Dragging Movements (2.5.7) — Funktionen, die per Drag-and-Drop bedient werden, müssen alternativ auch mit einfachem Klick oder Tastatur erreichbar sein. Betrifft viele Pagebuilder-Galerien und Slider.
- Target Size Minimum (2.5.8) — Klickbare Elemente müssen mindestens 24×24 Pixel gross sein. Tickt fast jede zweite Website ab, wenn man Mini-Icons in Footer und Navigation prüft.
- Consistent Help (3.2.6) — Hilfe-Links (Kontakt, Suche, Support) müssen auf allen Seiten an der gleichen Stelle stehen.
- Redundant Entry (3.3.7) — Was der Nutzer einmal eingegeben hat, soll nicht erneut abgefragt werden. Klassisches Beispiel: Adresse für Lieferung und Rechnung doppelt eintippen müssen.
- Accessible Authentication (3.3.8/9) — Logins dürfen nicht nur mit Capchas funktionieren, die kognitive Tests verlangen («Welche Bilder zeigen Ampeln?»). Es muss eine Alternative geben.
Was du auf deiner Website konkret prüfen solltest
- Cookie-Banner — Verdeckt er den Fokus, wenn jemand mit Tab durch die Seite navigiert? Ist die «Akzeptieren»-Schaltfläche grösser als die «Ablehnen»? (Dark Pattern, oft auch barrierefrei problematisch)
- Footer-Icons — Sind die Social-Media-Icons mindestens 24×24 px gross?
- Sticky Header — Verdeckt er Inhalte, wenn jemand per Tastatur scrollt?
- Formulare — Müssen Daten doppelt eingegeben werden, die schon bekannt sind?
Mein Tipp aus der Praxis
Versuch nicht, alles auf einmal zu fixen. Die meisten Verbesserungen sind klein, aber summieren sich. Geh die Prüfliste oben durch, fix einen Punkt pro Woche — nach zwei Monaten ist die Seite spürbar besser, ohne dass du in einen Refactoring-Albtraum gerätst.
Werkzeuge, die helfen: WAVE (Browser-Plugin, gratis), axe DevTools (Chrome-Extension), Lighthouse (in Chrome eingebaut). Sie finden 30-50 % der Probleme automatisch — den Rest musst du selber durchgehen, mit Tastatur und Screenreader.
Wann WCAG 2.2 für dich Pflicht wird
In der Schweiz: für Bundesverwaltung verpflichtend. Für KMU formal nicht — aber wer mit dem öffentlichen Sektor arbeitet, wird de facto in Beschaffungsrichtlinien gefragt. In der EU: ab Juni 2025 wird die Barrierefreiheitsrichtlinie wirksam — betrifft auch Schweizer Firmen, die in die EU verkaufen.
Wer Webdesign mit Accessibility von Anfang an mitdenken will, statt es nachträglich zu fixen — im Flink-mit-Figma-Kurs bauen wir das ins Design-System ein. Wer barrierefrei entwirft, baut nicht nur fairer, sondern auch billiger.