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Darf ich Texte zitieren?
Wie sieht es mit Zitaten in Textform aus? Ist das geklauter Content?
Auch hier kommt es auf den Einzelfall an, namentlich, ob es sich tatsächlich um ein Zitat im rechtlichen Sinne handelt. Auf die Zitatfreiheit kann man sich nämlich nur berufen, wenn:
- Aus einem veröffentlichten Werk zitiert wird, und
- wenn das Zitat zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dient, und
- der Umfang des Zitats durch diesen Zweck gerechtfertigt ist.
Das Zitat als solches und die Quelle müssen bezeichnet werden. Wird in der Quelle auf den Urheber hingewiesen, so ist dieser ebenfalls anzugeben.
Bei kurzen oder sehr banalen Texten kann es zudem sein, dass dieser Text gar keinen Urheberrechtsschutz geniesst und daher frei weiter verwendet werden kann (vertragliche Einschränkungen vorbehalten). Im Zweifelsfalle ist aber zur Sicherheit von einem Urheberrechtsschutz auszugehen und es sind die vorgenannten Voraussetzungen zu beachten.
Abschliessende Bemerkung: Viele Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten, sondern die rechtliche Qualifikation hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Sodann beziehen sich die obigen Antworten nur auf das Schweizer Recht. Internetseiten sind aber international/weltweit abrufbar, d.h. unter Umständen (insbesondere bei kommerzieller Nutzung) kommen auch Gesetze anderer Staaten zum Tragen.
Infos zusammengestellt von lic. iur. Claudia Keller, Rechtsanwältin
Dieser Inhalt wurde im November 2013 zur ersten Mal auf der Website von Walter lernt veröffentlicht.
Hallo Arto,
danke für die Aufklärung zu diesem Thema!
Alles Gute
Andi